Warum kein herkömmliches Kompensationsgeschäft?

Jeder seriöse Ansatz zum Klimaschutz ist wichtig und hilft die Klimaerwärmung zu begrenzen. Wir glauben, dass Kompensation aber alleine nicht ausreicht. Auch ist nicht jeder Ansatz zum Klimaschutz für einen Entscheider gleich gut geeignet.

Bei Kompensationsgeschäften werden außerhalb des Geschäftsbereichs eines Emittenten Projekte gefördert und finanziert, die zu einer Reduktion von Emissionen führen. Ein Beispiel ist der Aufbau von Windkraftanlagen und Solaranlagen in Ländern, deren Stromproduktion durch Kohlekraftwerke dominiert wird. Ein anderes Beispiel ist die Aufforstung großer Waldgebiete zur Speicherung von CO2 in der Biomasse. Mit Kompensationsgeschäften sollen eigene Emissionen, die sich nicht weiter vermindern lassen, zumindest auf globaler Ebene „neutralisiert“ werden. Gelingen könnte dies auch, wenn wirklich neue Projekte zur Emissionsminderung angestoßen würden. Tatsächlich werden aber Emissionen von heute meist mit Emissionsgutschriften aus Projekten „kompensiert“ die bereits vor zehn oder 15 Jahren abgeschlossen wurden. In diesem Fall wird also keine neuen Senke geschaffen, die die ausgestoßenen klimarelevanten Gase zumindest betragsmäßig einfangen könnte, sondern nur die Früchte vergangener Investitionen neu verteilt.

Häufig leiden Kompensationsprojekte daran, dass

  • sie auf Projekten basieren, die oft weit in der Vergangenheit realisiert worden sind mit der Umsetzung der Pariser Klimakonferenz seit Anfang 2021 ein Aufrechnen eigener Emissionen mit dem Beitrag der Kompensationsprojekte wegen der Gefahr von Doppelzählungen nicht mehr möglich ist.
  • ihr Erfolg im Zeitverlauf schwer zu überwachen ist und ein bis weit in die Zukunft sicherer Rechtsrahmen fehlt
  • sie nicht im großen Umfang kurzfristig gesteigert werden können

Das Inkrafttreten des Übereinkommen von Paris im Januar 2021 bedeutete eine grundlegende Änderung in der globalen Steuerung der Treibhausgasemissionen: Jedes Unterzeichnerland hat sich zu eigenen Reduktionszielen verpflichtet. Dies hatte signifikante Auswirkungen auf den freiwilligen Kohlenstoffmarktes und den damit zusammenhängenden „klassischen“ Kompensationsgeschäften. Der kritische Punkt ist, ob und wie eine „Doppelzählung“ von Emissionsminderungen – die Verwendung derselben Emissionsminderung zum freiwilligen Ausgleich und zur Erreichung des Ziels eines Landes unter dem Übereinkommen von Paris – vermieden wird.

Bei den meisten Kompensationsgeschäften besteht die Gefahr, dass dieselbe Emissionsminderung mehr als einmal geltend gemacht wird. Die Gastländer der Kompensationsprojekte könnten ihre eigenen Vermeidungsaktivitäten einfach entsprechend zurückfahren, wenn sie die Projekteinsparungen auf ihre national festgelegten Beiträge zum Klimaschutz NDC (Nationally Determined Contributions) anrechnen. In diesem Fall würde trotz der Umsetzung eines erfolgreichen Emissionsminderungsprojektes per Saldo auf Landesebene keine Emissionen reduziert. Genau das ist derzeit nicht ausgeschlossen und wird auch in Zukunft trotz der Beschlüsse von Glasgow konzeptionell kaum auszuschließen sein. Selbst wenn Regierungen heute vertraglich den Verzicht der Anrechnung von Klimaschutzprojekten auf eigene Reduktionsmaßnahmen zusichern würden, müsste sichergestellt sein, dass diese Entscheidung auch Generationen später noch Folgeregierungen bindet. Damit ist die verlässliche Neutralisierung des eigenen CO2-Fußabdrucks durch klassische Kompensationsgeschäfte zur Zeit kaum möglich.

Am Ende liegt der Erfolg im Reduzieren, nicht im Kompensieren. Mit klassischen Kompensationsgeschäften gehen hohe Transaktionskosten und hohe Kontrollkosten einher. Selbst bei höchstmöglicher Transparenz ist der globale Nettoeffekt der Kompensation schwer bestimmbar.

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